by Matthias Hofner
Unzulassige Zusammenarbeit im Gesundheitswesen stellt den Gesetzgeber seit geraumer Zeit vor enorme Herausforderungen. Mit Einfuhrung der Straftatbestande der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen ( 299 a/b StGB) im Juni 2016 ist sie erneut in den Fokus der Offentlichkeit und rechtswissenschaftlichen Diskussion gelangt. Oft wird dabei ubersehen, dass ein grosser Teil der von den neuen Straftatbestanden erfassten Verhaltensweisen bereits vor ihrer Einfuhrung nach sozial- und krankenhausrechtlichen Regelungen unzulassig und sanktionsbewehrt war. Die vorliegende Arbeit widmet sich diesem bislang vernachlassigten Bereich und untersucht ausgewahlte Kooperationsformen zwischen Vertragsarzten und Hilfsmittelerbringern respektive Krankenhausern anhand der relevanten Vorschriften der 73, 128 SGB V und 31 a KHGG NRW. Der Autor zeigt deren Schwachstellen sowie Vorschlage zu ihrer Verbesserung und Erganzung auf und erortert die Frage nach der Notwendigkeit eines eigenstandigen strafrechtlichen Regelungskomplexes fur den Gesundheitssektor.





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